Wir bilden ihre Mitarbeiter nach der DGUV 205-023 zum Brandschutzhelfer aus.
Laut ArbSchG §10 Abs. 2 und den technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ vom November 2012 fordert die Regel von jedem Arbeitgeber die Ausbildung von Brandschutzhelfern und deren schriftliche Bestellung.
Mitarbeiter in Betrieben, die als Brandschutzhelfer eingesetzt werden sollen.
Keine
8 Unterrichtseinheiten inkl. praktische Übung
Teilnehmerbescheinigung
Gerne kommen wir zu ihnen in den Betrieb und bilden ihre Mitarbeiter in einer „Inhouse-Schulung“ zum Brandschutzhelfer aus. Somit können Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt und die Schulung in der betrieblichen Umgebung durchgeführt werden.
Bitte sprechen sie uns an, wir erstellen ihnen gerne ein Angebot.
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