Sachverständigenbüro Holger Burmester und Michael Rönck

Ausbildung zum Brandschutzhelfer


Wir bilden ihre Mitarbeiter nach der DGUV 205-023 zum Brandschutzhelfer aus.

Laut ArbSchG §10 Abs. 2 und den technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ vom November 2012 fordert die Regel von jedem Arbeitgeber die Ausbildung von Brandschutzhelfern und deren schriftliche Bestellung.

Zielgruppe:

Mitarbeiter in Betrieben, die als Brandschutzhelfer eingesetzt werden sollen.

Voraussetzungen:

Keine

Lehrgangsdauer:

8 Unterrichtseinheiten inkl. praktische Übung

Theorie

Praxis

Abschluß:

Teilnehmerbescheinigung

Gerne kommen wir zu ihnen in den Betrieb und bilden ihre Mitarbeiter in einer „Inhouse-Schulung“ zum Brandschutzhelfer aus. Somit können Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt und die Schulung in der betrieblichen Umgebung durchgeführt werden.

Bitte sprechen sie uns an, wir erstellen ihnen gerne ein Angebot.

Unsere Partner

Automobiles Wissen beginnt bei uns. Verband der unabhängigen Kfz-Sachverständigen e.V.

* Das Sachverständigenverzeichnis

Caravaning-Gutachter Fachverband e.V. Alles im grünen Bereich.